Die Landesregierung hat die Durchführung von Weihnachtsmärkten zumindest im Zeitraum bis 12. Dezember 2021 untersagt. Deshalb können wir den Syrauer Weihnachtsmarkt am 3. Advent (12.12.2021) nicht durchführen.

Wir möchten uns bei allen Beteiligten für die bisherige Unterstützung bei der Vorbereitung bedanken. Wir hoffen auf nächstes Jahr.

Euer Vorstand