Liebe Sangesbrüder,

eine Vereinsarbeit ist uns nach wie vor nicht gestattet. Steht so immer noch in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung.

Dies können wir nur respektieren. Die Gesundheit unserer Mitglieder steht im Vordergrund.

Die derzeitige Verordnung gilt bis zum 20. Mai 2020. Wie es danach weiter geht, wird noch entschieden. Nach derzeitigem Stand sind für den 15.05. und 18.05.2020 weitere Lockerungen geplant.

Im Moment läuft eine Umfrage, ob nach dem 20.05.2020 mit den Singstunden bei Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen begonnen werden sollte.

Wir bleiben am Ball. Euer Vorstand